Allgemeine Geschäftsbedingungen Kleiner Prinzenhof
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Kleinen Prinzenhofs.
2. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Kleinen Prinzenhofs ein Beherbergungs-Aufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
3. Vertragspartner sind der Kleine Prinzenhof und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser dem Kleinen Prinzenhof gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Kleinen Prinzenhof eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
4. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kleinen Prinzenhofs.
5. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
6. Der Kleine Prinzenhof ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
7. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zum vereinbarten Preis zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Kleinen Prinzenhofs gegenüber Dritten.
8. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Kleinen Prinzenhof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10 % anheben.
9. Rechnungen des Kleinen Prinzenhofs sind sofort nach Aushändigung/Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist der Kleine Prinzenhof berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kleinen Prinzenhof bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Kleine Prinzenhof eine Mahngebühr von bis zu € 5,00 erheben. Der Kleine Prinzenhof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kleine Prinzenhof ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Kleinen Prinzenhof aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
10. Der Gast kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Apartments nur schriftlich vornehmen. Der Kleine Prinzenhof kann, sofern keine Individualvereinbarungen getroffen wurden, seinen Erfüllungsanspruch wie nachstehend geltend machen, d. h. der Gast muss bezahlen:
bei Storno vor dem 14. Tag vor vereinbartem Anreisetag 0,00 €
bei Storno ab dem 14. Tag vor vereinbartem Anreisetag 30 % des vereinbarten Preises
bei Storno ab dem 7. Tag vor vereinbartem Anreisetag 60 % des vereinbarten Preises
bei Storno ab dem 2. Tag vor vereinbartem Anreisetag 90 % des vereinbarten Preises
no Show trotz vorliegender Reservierung 100 % des vereinbarten Preises
Der Kleine Prinzenhof bemüht sich entsprechend üblicher Geschäftsstrategie, das Apartment anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Hat der Kleine Prinzenhof dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kleine Prinzenhof keinen Anspruch auf Entschädigung.
11. Rücktritt des Kleiner Prinzenhofs: Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 1o eingeräumt wurde, ist der Kleine Prinzenhof ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Kleinen Prinzenhofs die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine gemäß Ziffer 9 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Kleine Prinzenhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Kleine Prinzenhof berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Kleinen Prinzenhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; das Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Kleine Prinzenhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Unterbringung des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Kleinen Prinzenhofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Kleinen Prinzenhofs zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt; der Kleine Prinzenhof von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Kleinen Prinzenhofs nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Kleinen Prinzenhofs gefährdet erscheinen; der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
12. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, es sei denn, der Kleine Prinzenhof hat die Bereitstellung bestimmter Apartments schriftlich bestätigt.
13. Gebuchte Apartments stehen dem Gast spätestens ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. In jedem Fall ist die geplante Ankunftszeit mit dem Kleinen Prinzenhof abzusprechen, da die Rezeption nicht ständig besetzt ist.
14. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment dem Kleinen Prinzenhof bis 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
15. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Kleinen Prinzenhofs auftreten, wird sich der Kleine Prinzenhof unverzüglich bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Kleiner Prinzenhof anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Eventuelle Störungen des W-Lan-Betriebes bedeuten keine Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
16. Der Kleine Prinzenhof haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gastes. Der Kleine Prinzenhof haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für eingebrachte Sachen, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches übernommen. Der Gast haftet seinerseits für von ihm verursachte Schäden ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Kleine Prinzenhof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
18. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Kleinen Prinzenhofs, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: April 2010


